Kostenübernahme für Ernährungsberatung und -therapie

Kostenübernahme: Ernährungsberatung

Kostenübernahme für Ernährungsberatung

Wer an einer qualifizierten Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie teilnehmen möchte, kann dafür Unterstützung von seiner Krankenkasse beantragen. Leider ist dieser Schritt nicht ganz so bekannt und einfach wie der Weg zum Arzt. Dort gibt man einfach kurz seine Versichertenkarte ab und die Abrechnung verläuft anschließend ganz entspannt zwischen Krankenkasse und Arztpraxis. Dafür können wir uns wirklich Zeit für dich und deine Anliegen nehmen. Sich einen Teil der Kosten von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen, ist auch für qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie kein Hexenwerk. VerumVita® unterstützt seine Klient*innen auf dem Weg zum Antrag auf Kostenübernahme. Wie das funktioniert, erfährst Du in unserem heutigen Blogbeitrag.

Kostenübernahme: Erst die Entscheidung

Wir fangen bei der Betrachtung der Kostenübernahme noch vor dem ersten praktischen Schritt an. Denn der Prozess, der für Veränderungen notwendig ist, sollte unbedingt von dir selbst ausgehen. Niemand lässt sich gerne dazu zwingen etwas zu tun, was er/sie nicht möchte. Das gilt besonders beim Essen. Bevor Du dir über die Kostenübernahme Gedanken machen solltest, ist somit die Frage zu klären, was Du dir von der qualifizierten Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie erhoffst. Es ergibt nämlich nur Sinn an sich zu arbeiten, also bestimmte Aspekte seines Lebens zu verändern, wenn man selbst weiß, wofür man es tut. 

Grundfrage: Möchtest Du überhaupt zur Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie?

Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie?

Sobald Du dir darüber bewusst geworden bist, dass eine Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie für dein Leben sinnvoll ist, beginnt der erste Schritt zur Kostenübernahme. Bei diesem ersten Schritt geht es um die Entscheidung zwischen Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie. Hier stellt sich zwar die Frage, ob diese Unterscheidung sinnvoll ist, da die Grenzziehung zwischen Gesundheit und Krankheit anhand von Parametern gewählt wird, die sich historisch durchaus verändert haben. Aber diese Problematik steht auf einem anderen Blatt geschrieben. 

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V

Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V ist präventiv und Du kannst einfach unverbindlich bei deiner Krankenkasse nachfragen, wie hoch der zu bezuschussende Anteil ist und welche Nachweise benötigt werden. Im Anschluss kannst du eine E-Mail mit den notwendigen Anforderungen, also meist Qualifikationsnachweise und Kostenvoranschlag, an info@verumvita.de senden und wir schicken dir die gewünschten Unterlagen unverbindlich zu.

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

Solltest du eine der Indikationen für Ernährungstherapie erfüllen, ist es sinnvoll, deinen Hausarzt um das Ausfüllen einer Notwendigkeitsbescheinigung zu bitten. Dadurch werden deine gesundheitlichen Probleme ernst genommen und die Zusammenarbeit zwischen Ernährungsberater*in und Ärzt*innen möglich. Zudem bezuschussen einige Krankenkassen eine größere Anzahl von Stunden, wenn Indikationen für eine Ernährungstherapie gegeben sind. Im Fall der Ernährungstherapie unterstützen wir dich direkt bei der Kostenübernahme.

Kostenübernahme für Ernährungstherapie

Im Falle der Ernährungstherapie, schickst Du uns einfach die ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung zu. Im Anschluss schicken wir alle notwendigen Unterlagen unverbindlich an deine Krankenkasse. Je nachdem, wie schnell die Sacharbeiter*innen bei deiner Krankenkasse dein Anliegen bearbeiten, bekommst Du innerhalb weniger Tage Bescheid darüber, wie hoch der übernommene Anteil deiner Krankenkasse ausfällt. Ab diesem Moment hast Du volle Übersicht über deinen möglichen Eigenanteil und wir können den Ersttermin vereinbaren. 

Kostenübernahme: Das Geld zurück bekommen

Besonders relevant ist für die meisten Klient*innen, wie sie denn ihr vorgestrecktes Geld zurück bekommen. Das ist tatsächlich ziemlich einfach. Nach dem Du unsere Rechnung beglichen hast, kannst Du diese zu deiner Krankenkasse schicken. Diese überweist dir anschließend den übernommenen Anteil direkt auf dein Konto. Der ganze Spaß ist natürlich etwas aufwendiger als einfach zum Arzt zu gehen. Doch der Vorteil ist, dass Du schnell jemanden finden kannst. Jemanden der dir einfühlsam zuhört und dich mit deinen Problemen und Zielen ernst nimmt. Dabei ist es für uns nicht entscheidend, ob es sich um Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie handelt. Denn bei uns stehst Du als Mensch mit deinen individuellen Anliegen im Vordergrund.