Betriebliches Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung

Was unterscheidet BGM eigentlich von BGF?

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Betriebliches Gesundheitsmanagement
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Gesundheits- und Arbeitsschutz

Es liegt in der Verantwortung jedes Arbeitgebers sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die allgemeinen Schutzziele werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festlegt. Gemäß diesem Gesetz ist es beispielsweise erforderlich, die Arbeit so zu organisieren, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Dieses ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtend

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich für Arbeitgeber verbindlich, für Arbeitnehmer ist die Teilnahme freiwillig. Das BEM hängt nicht von der Unternehmensgröße ab, sondern Arbeitgeber verpflichtet, einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin ein BEM anzubieten, wenn diese innerhalb von 12 Monaten mehr als 42 Tage arbeitsunfähig war. Der Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit langanhaltend war oder ob es sich um viele aufeinanderfolgende kürzere Krankheitsphasen handelte. Das BEM umfasst Maßnahmen schrittweise wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren.

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Betriebliches Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig. BGF umfasst Maßnahmen um die Gesundheit am Arbeitsplatz individuell zu fördern. Dies kann von Bewegungsangeboten, Schulungen in den Themen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention bis hin zur Moderation von Arbeitsgruppen führen.

Bisher findet betriebliche Gesundheitsförderung meist nur in großen Unternehmen statt, kleine und mittelständige Unternehmen können Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung meist schneller Umsetzten und somit von den Vorteilen profitieren.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das betriebliche Gesundheitsmanagement basiert auf drei Säulen, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der betrieblichen Gesundheitsförderung.  Bei einem gut geplanten und durchgeführten betrieblichem Gesundheitsmanagement profitieren Beschäftigte und das Unternehmen, denn es führt zu mehr Gesundheit am Arbeitsplatz, einem besseren Betriebsklima und der Arbeitgeber erlangt eine höhere Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein strategischer Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in einem Unternehmen zu fördern. Dieser umfassende Ansatz berücksichtigt nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit der Belegschaft. Das Hauptziel des BGM ist es, eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit steigert, Krankheitszeiten reduziert und die Zufriedenheit der Mitarbeiter fördert.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich aus den Bausteinen Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement und der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen.

Betriebliche Gesundheitsförderung mit umfassendem Ansatz

Gemeinsam mit Ihnen als Unternehmensführung und auf Augenhöhe mit Ihren Mitarbeitenden unterstützen wir Sie dabei, die Arbeit für die gesamte Belegschaft gesundheitsförderlich zu gestalten.

„Umfassend“ bedeutet für uns, die Arbeit in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf gelingende Kommunikationsprozesse, angemessene Handlungsspielräume und eine in ihrer Gesamtheit gesundheitsförderliche Unternehmenskultur zu analysieren und sinnvolle Veränderungen anzustoßen.

Dafür gehen wir über die ‚reinen‘ Gesundheitswissenschaften hinaus und beziehen psychologische und philosophische Blickwinkel in unsere Arbeit mit ein.

Erfolgreich mit BGM & BGF

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das können wir für Sie tun

Wir unterstützen Sie dabei:

  1. Eine gesundheitsförderlichere Führungskultur zu entwickeln
  2. Gesundheitsförderliche und wirtschaftlich sinnvolle Arbeitsabläufe miteinander in Einklang zu bringen
  3. Die individuelle Kompetenz der Mitarbeiter*innen in Bezug auf gesundheitsförderliches Verhalten zu erweitern

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