FAQ zur Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie
F: Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für meine Ernährungsberatung?
Q: Die Betriebs- und gesetzlichen Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen nach unserer Erfahrung meistens einen Teil der Kosten für Ihre Ernährungsberatung. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Leistung und kann daher auch abgelehnt werden. Auch die Höhe des Zuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.
In jedem Fall muss ein individueller Antrag gestellt werden.
F: Welche Unterlagen benötigt meine Krankenkasse für den Antrag auf Kostenübernahme?
Q: Ihre Krankenkasse benötigt meist die Qualifikationsnachweise des Anbieters, einen Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin.
F: Was ist eine Notwendigkeitsbescheinigung und wo bekomme ich die her?
Q: Eine Notwendigkeitsbescheinigung listet mögliche Indikationen auf, die eine Ernährungsberatung aus medizinischer Sicht notwendig machen. Formal wird auf diesem Weg die Ernährungsberatung zur Ernährungstherapie.
Zum Download der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
Wichtig: Weisen Sie bitte bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin darauf hin, dass das Kästen „Kurativ“ angekreuzt sein muss – nur so entfällt die Umsatzsteuer.
F: Muss ich für die Ernährungsberatung Umsatzsteuer bezahlen?
Q: Die medizinisch notwendige Ernährungsberatung (Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) ist umsatzsteuerbefreit.
Die präventive Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V) ist umsatzsteuerpflichtig.
F: Wie läuft eine Ernährungsberatung bei Ihnen ab?
Q: Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da jede Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie unterschiedlich abläuft. Ich arbeite nach einem klientenzentrierten Beratungsansatz und stelle mich daher auf Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Anliegen ein. Nur Wiegen und Vermessen gibt es bei mir nicht. Ich möchte Sie stärken, nicht kontrollieren.
Generell läuft eine Ernährungsberatung-Sequenz bei mir so ab, dass nach einem Ersttermin sowohl Sie als auch ich entscheiden können, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Anschließend machen wir ggfs. einen Folgetermin aus.
Haben wir nach dem Folgetermin weiterhin beide das Gefühl, dass wir zusammen arbeiten wollen, machen wir sechs Folgetermine aus und schauen von da an weiter.
F: Ich habe Angst, eine Essstörung zu haben. Was sollte ich am besten tun?
Q: Falls Ihr Body-Mass-Index unterhalb von 15 kg/m^2 liegt, sollten Sie sich sofort medizinische Hilfe suchen, denn in diesem Bereich herrscht akute Lebensgefahr. Abgesehen davon würde ich mich jedoch an Ihrer Stelle mehr auf die Veränderung problematischer Einstellungen und Verhaltensweisen als auf eine auf Sie zutreffende Diagnose konzentrieren.
Außerdem würde ich mir ggfs. Unterstützung bei der Veränderung meiner problematischen Einstellungen und Verhaltensweisen suchen. Hierbei kann in milderen Fällen eine Ernährungstherapie, in schweren Fällen jedoch eine ambulante oder stationäre Psychotherapie helfen.
F: Was hat es mit Ihren Workbooks auf sich?
Q: Sich auf eine Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie einzulassen, ist mit einem relativ großen Commitment verbunden. Manche Menschen wollen sich mit ihrer Ernährung und/oder ihrem ganzheitlichen Wohlbefinden beschäftigen, ohne sich einem Berater, Therapeuten oder Coach zu offenbaren.
Genau für diese Menschen sind unsere Workbooks sinnvoll. Denn diese bieten einen guten Einstieg ins Themenfeld und helfen bei der Selbstreflexion in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung.
F: Wo kann ich die Workbooks kaufen?
Q: Unsere Workbooks können Sie auf dieser Seite anfragen.