Frequently Asked Questions
FAQ zum Intuitiven Essen & Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie
F: Was ist intuitives Essen?
Q: Intuitives Essen ist ein ganzheitlicher Ansatz, der darauf abzielt, dass Sie wieder lernen, auf die natürlichen Hunger- und Sättigungssignale Ihres Körpers zu hören. Anstatt sich an starre Diätvorgaben zu halten, fördern Sie ein bewussteres, selbstbestimmtes Essverhalten, das langfristig zu mehr Wohlbefinden und Gesundheit führt.
F: Wie unterscheidet sich intuitives Essen von Diäten?
Q: Während herkömmliche Diäten oft auf Kalorienzählen und strikten Regeln basieren, setzt intuitives Essen auf Selbstakzeptanz und den respektvollen Umgang mit dem eigenen Körper. Es geht nicht um kurzfristige Abnehmerfolge, sondern um eine nachhaltige Veränderung des Essverhaltens – ohne Diätzwang.
F: Welche Vorteile bietet mir der Ansatz des intuitiven Essens?
Q: Der Ansatz unterstützt Sie dabei, sich von diätbezogenen Zwängen zu befreien und stattdessen Ihre eigenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Studien deuten darauf hin, dass Menschen, die intuitiv essen, ein besseres Körpergefühl, mehr Selbstachtung und ein gesteigertes allgemeines Wohlbefinden entwickeln können.
F: Wie funktioniert die Ernährungsberatung und -therapie bei VerumVita®?
Q: Unser Ansatz basiert auf einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe: In persönlichen Beratungsgesprächen und durch gezielte Ernährungstherapie erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weg zu einem bewussteren und intuitiveren Essverhalten. Dabei setzen wir auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und individuelle Beratung – ohne starr vorgefertigte Ernährungspläne, sondern mit dem Ziel, Ihre persönlichen Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen und zu fördern.
F: Ist das Konzept des intuitiven Essens wissenschaftlich fundiert?
Q: Die Forschung zum intuitiven Essen ist noch relativ neu. Daher ist wissenschaftliche Evidenz zu intuitivem Essen noch im Aufbau, zeigt jedoch bereits, dass ein auf Selbstakzeptanz und Achtsamkeit basierender Ernährungsansatz in vielerlei Hinsicht positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben kann. Unser Angebot basiert auf aktuellen Studien und einem evidenzbasierten Ansatz, der sowohl physische als auch psychische Aspekte berücksichtigt.
F: Ist das Konzept des intuitiven Essens wissenschaftlich fundiert?
Q: Die Forschung zum intuitiven Essen ist noch relativ neu. Daher ist wissenschaftliche Evidenz zu intuitivem Essen noch im Aufbau, zeigt jedoch bereits, dass ein auf Selbstakzeptanz und Achtsamkeit basierender Ernährungsansatz in vielerlei Hinsicht positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben kann. Unser Angebot basiert auf aktuellen Studien und einem evidenzbasierten Ansatz, der sowohl physische als auch psychische Aspekte berücksichtigt.
F: Für wen ist intuitives Essen geeignet?
Q: Der Ansatz des intuitiven Essens ist für alle geeignet, die sich von restriktiven Diäten lösen und eine nachhaltige, gesundheitsförderliche Beziehung zu ihrem Essen aufbauen möchten. Besonders Menschen, die unter gestörten Essverhalten, emotionalem Essen oder einem gestörten Körperbild leiden, können von einer Beratung und Therapie auf Basis dieses Konzepts profitieren.
F: Welche Unterlagen benötigt meine Krankenkasse für den Antrag auf Kostenübernahme?
Q: Ihre Krankenkasse benötigt meist die Qualifikationsnachweise des Anbieters, einen Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin.
F: Was ist eine Notwendigkeitsbescheinigung und wo bekomme ich die her?
Q: Eine Notwendigkeitsbescheinigung listet mögliche Indikationen auf, die eine Ernährungsberatung aus medizinischer Sicht notwendig machen. Formal wird auf diesem Weg die Ernährungsberatung zur Ernährungstherapie.
Zum Download der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
Wichtig: Weisen Sie bitte bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin darauf hin, dass das Kästen „Kurativ“ angekreuzt sein muss – nur so entfällt die Umsatzsteuer.
F: Muss ich für die Ernährungsberatung Umsatzsteuer bezahlen?
Q: Die medizinisch notwendige Ernährungsberatung (Ernährungstherapie nach § 43 SGB V) ist umsatzsteuerbefreit.
Die präventive Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V) ist umsatzsteuerpflichtig.